Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds ESF der Europäischen Union gefördert.
Alle Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info.
Hier gibt es vorweg schon einen kleinen Info-Film zur Bildungsprämie
NEUE und VERBESSERTE Konditionen für die Bildungsprämie
Seit dem 1. Juli 2017 bis Ende 2020 gelten neue Regelungen für die Nutzung der Bildungsprämie. Diese haben sich erheblich verbessert:
- Eine Fortbildungsmaßnahme darf wieder über 1.000 € kosten!
- Es können mehrere Seminare zusammengefasst und abgerechnet werden (das 1. Seminar muss dafür im Gültigkeitsbereich der Prämie liegen)
- Pro Kalenderjahr kann eine Prämie in Anspruch genommen werden (bisher alle 2 Jahre)
- Auch Prüfungstage sind ab sofort förderfähig, sofern sie Teil der geförderten Maßnahme sind
- Es gibt keine Altersbegrenzung mehr (bisher erst ab 25 möglich)
Tipp: So können Sie vorgehen:
1. Beratungsstelle ausfindig machen
2. Termin vereinbaren
3. Unterlagen zusammenstellen (Lehrgang oder Seminarbeschreibung bei Einzelseminar, Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung)
4. Im Beratungsgespräch Bildungsziel für Einzelseminar formulieren.
5. Veranstalter KREISEL benennen und begründen („anerkanntes, zertifiziertes Weiterbildungsinstitut“, "regional gut gelegen", "gute Vorerfahrungen")
Hinweis:
Es ist empfehlenswert die maximale Förderung auszuschöpfen. Vor dem Gespräch in der Beratungsstelle darf noch keine Anmeldung erfolgt sein. Sie können sich im KREISEL für Seminare für maximal vier Wochen vormerken lassen. Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung! Wir bitten Sie daher, die Bildungsprämie schnell vorzulegen.